Kein Fall für die Feuerwehr…
In den letzten Wochen erreichten uns immer wieder „Notrufe“ zur Entfernung von Wespennestern. Jedoch rückt die Feuerwehr nur zu Wespennestern und ähnlichem aus, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt.
Daher weißen wir daraufhin, dass Hornissen, Hummeln, Wespen und einige Wildbienenarten unter Naturschutz stehen. Sie dürfen nicht vernichtet und die Nester nicht zerstört werden. Falls Menschen gefährdet sind, müssen die Nester umgesiedelt oder beseitigt werden. Dazu wird die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde benötigt.
Das Entfernen der Nester darf nur vom Fachmann ausgeführt werden. Die von der Naturschutzbehörde befugte Personen/Firmen, die solche Arbeiten ausführen dürfen, sind auf der Homepage der Gemeinde Kahl am Main unter einsehbar.