Schaulustige stören Feuerwehr bei Patientenrettung
Am Abend des 05.06.2018 wurde die Feuerwehr Kahl zur Unterstützung durch den Rettungsdienst für einen dringlichen Patiententransport alarmiert. Mit der Drehleiter musste ein Patient vom 1. Stock ins Erdgeschoss zum Rettungswagen verbracht werden. Bei diesen Rettungen wird der Patient beispielsweise durch ein Fenster oder eine Balkontür in einem oberen Stockwerk auf der Krankentrage liegend auf den Drehleiterkorb geschoben und dann schonend nach unten gefahren. Dies ist nur im Freien und unter öffentlicher Einsicht möglich. Leider nutzten Schaulustige diese Situation aus und fertigten Bildaufnahmen von der Rettung und dem Patienten an. Die Feuerwehr wurde hierdurch in ihrer Arbeit deutlich gestört und der Patient durch diese Anstandslosigkeit massiv in seiner Privatsphäre verletzt. Die Polizei wurde zur Klärung der Sachlage zur Einsatzstelle nachgefordert. In Deutschland ist aus gutem Grund bereits das Anfertigen von Bildaufnahmen von hilflosen Personen durch Privatpersonen, wie z.B. Schaulustige, strafrechtlich verboten, auch dann, wenn die Aufnahmen nicht an Dritte weiter gegeben werden.